Darlehen und Zinssicherung

Darlehen und Zinssicherung

Die eigene Immobilie wird neben den kapitalgedeckten Lebens- und Rentenversicherungen immer öfter zur privaten Altersvorsorge herangezogen. Denn wer ein Objekt in jungen Jahren erwirbt hat die Kredite bis zum Beginn des Ruhestandes in der Regel abgezahlt.
Wenngleich die Banken die Berechnung der Immobilienfinanzierung mit Zins- und Tilgungsleistungen auf 25 bis 30 Jahre hin ausrechnen, so garantieren sie dem Kunden nur in den seltensten Fällen über diesen gesamten Zeitraum auch den bei Abschluss der Verträge gewährten Zinssatz. Selbst wenn sie das tun, hat der Kunde nach § 489 I Nr. 3 BGB immer noch das Recht, die Kreditverträge nach 10 Jahren ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Von daher läuft die Immobilienfinanzierung zwar theoretisch über den langen Zeitraum, praktisch wird dem Kunden aber nur für 10 Jahre der Zins fest garantiert.
Für den Kreditnehmer bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er sich nach 10 Jahren einen anderen Kreditgeber suchen muss. Vielmehr treten die Banken kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist an ihren Kunden heran und vereinbaren mit ihm die Anschlussfinanzierung , da sie verständlicherweise wenig Interesse daran haben, dass ihnen der Kunde von der Fahne springt.
Für den Fall, dass der Kreditnehmer von sich aus einen Wechsel des Kreditgebers ins Auge fassen möchte, sollte er sich nicht nur rechtzeitig vor Ablauf der ersten Finanzierungsrunde nach einem neuen Kreditgeber umschauen; vielmehr sei ihm geraten, die Entwicklung der Zinsen in den letzten Jahren vor Beginn der Anschlussfinanzierung genau zu beobachten, da gerade durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise die Konditionen für Baugeld sehr günstig sind. Wird die Anschlussfinanzierung in den nächsten drei Jahren fällig, kann er sich durch ein Forward Darlehen die heute gültigen Zinsen bereits für seine zweite Finanzierungsrunde sichern.
Zwar berechnen die Banken für dieses Darlehen in der Regel einen Sonderzins von bis zu 0,75 %; doch wird die Entwicklung der Zinsen in der nächsten Zeit eher nach oben gehen als nach unten, sodass dieser Zinsaufschlag zur Zinssicherung eher von Vorteil ist.
Dennoch muss man als Kreditnehmer bei Beantragung des Forward-Darlehens wissen, dass der Zinssatz auch dann Bestand hat, wenn die Zinsen wider Erwarten noch weiter sinken. Insofern gleicht die vorzeitige Zinsabsicherung für die Anschlussfinanzierung in gewisser Weise auch einem Poker-Spiel.

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