Wohn Riester Bausparen
Wohn Riester Bausparen
Als der Bundestag im Juni 2008 das neue Bundeseigenheimgesetz beschloss, bedeutete dies auch endlich die Anerkennung des Eigenheims als Altersvorsorge. Somit wurden alle die Leute belohnt, die bereits seit Jahren darum kämpften, das eigene Haus als zusätzliche Vorsorge anzuerkennen.
Dadurch wurde die Möglichkeit seitens des Gesetzgebers gegeben, die so genannte Riester- Rente auch auf die Bausparverträge anzurechnen. Von den Bausparkassen wurde diese Gesetzesgebung dankend angenommen, doch dauerte es bis Ende des Jahres 2008, bis die erste Bausparkasse die Bausparverträge mit Riesterförderung anbieten konnte.
Im Gegensatz dazu wurde auf Grund der Einfügung der Riester-Rente in die Bausparverträge die bisher vom Staat zugestandene Wohnungsbauprämie mit einigen Einschränkungen versehen. Wurde bisher das angesparte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie nach Ablauf der Bindungsfrist ohne Angabe von Gründen ausgezahlt, falls man nicht bauen wollte, so ist bei Bausparverträgen ab dem 01. Januar 2009 immer die Verwendung des Geldes nachzuweisen. Dies bedeutet, dass das erhaltene Geld für Haus, Wohnung, oder Wohnungsinventar zu verwenden ist. Ist der Sparer dazu nicht bereit, muss er die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen.
Allerdings räumte der Bundestag auf Drängeln der Bausparkassen den bei Abschluss des Bausparvertrages unter 25- jährigen den Verzicht auf diesen Nachweis ein. Dies ist ein großer Vorteil für alle Berufseinsteiger, die erstens an die Regelmäßigkeit des Sparens gewöhnt werden, und zweitens noch stattliche Zuschüsse vom Staat bekommen.
Die Voraussetzungen für eine Riester- Baufinanzierung bzw. einen Riester- Bausparvertrag sind andere als an die “normalen” Bausparkassenprodukte. Es ist sehr gut für den zukünftigen Bauherren, dass jetzt sowohl die Sparraten für den Bausparvertrag und die Raten für die Baufinanzierung genau wie die bisherigen Riester- Produkte staatlich gefördert werden. Ziel des Gesetzgebers ist es, das Wohneigentum bei der Altersvorsorge mit den anderen angesparten Vermögen gleichzusetzen und so den Hausbau, Kauf oder die schnellere Entschuldung für das genutzte Wohneigentum zu belohnen.
Bei den bekanntesten Bausparkassen wird für dieses neue Wohn-Riester Bausparen von den Bausparkassen mit einem anderen Namen geworben.
Schwäbisch Hall war die erste Bausparkasse, die mit dem wohlklingenden Namen “Fuchs Wohn Riester” dem möglichen Bausparer bereits im Vorfeld klare Konditionen vorlegt. Das Guthaben wird mit 1 % verzinst. Der regelmäßige Sparbeitrag von rund 4 Promille der Bausparsumme wird nach Ablauf von 10-1/4 Jahren zuteilungsreif. Das Bauspardarlehen wird mit einem effektiven Jahreszins von 3,17 % verzinst und mit 4 Promille der Bausparsumme nach insgesamt zwölfeinhalb Jahren getilgt. Während der Sparphase wird die Riester Zulage als zusätzlicher Sparbeitrag behandelt und während der Tilgungsphase wie eine zusätzliche Tilgung behandelt. Die Besonderheit ist, dass die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der Bausparsumme über einen Zeitraum von 5 Jahren gestreckt wird.
No related posts.